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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen einerseits den Kunden (im folgenden Teilnehmer/TN genannt) als Nutzer bzw. als gesetzlichen Vertreter der eigentlichen Nutzer und der Schwimmschule Delphin, Inhaber Katrin Reincke, Jahnstr. 10, 21279 Hollenstedt (im Folgenden SSD genannt). Bei Anmeldung und vor Unterschrift unter das Anmeldeformular machen wir Ihnen diese AGB zugänglich, die Sie mit Unterzeichnung des Buchungsvertrages (BV) sodann anerkennen.

1. Abschluss des Schwimmschul Vertrages

Der Schwimmschul Vertrag kommt zustande, indem Sie einen der von SSD an Sie übergebenen oder versandten BVs selbst unterzeichnen und an die SSD termingerecht zurückschicken. Durch die Übergabe oder Versendung des BVs an Sie, gilt der Vertrag seitens der SSD als unterschrieben. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle im BV mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

2. Bezahlung

Die vereinbarte Kursgebühr ist grundsätzlich im Voraus, spätestens 10 Tage vor Kursbeginn zahlbar und fällig. Bis auf 10er Aquafitnesstickets und KA Intensivkurse ist nur eine monatliche Lastschrift per SEPA Lastschrift möglich , es gilt eine monatliche Ratenzahlung von 1/6 der Halbjahresgebühr (Abbuchung zum 1.-3. Werktag eines Monats) vorausgesetzt, dass vom Vertragspartner ein entsprechender Lastschriftauftrag erteilt wird. Im Falle einer Kündigung erlöschen erteilte Lastschriftaufträge automatisch mit Vertragsende. Konkret befristete Kompaktkurse oder Sonderveranstaltungen, sowie von der SSD vermittelte Veranstaltungen 3. Veranstalter sind vor Kursbeginn durch Einmalzahlung zahlbar und fällig. Bei Zahlungsverzug ist für jede weitere Mahnung nach der Erstmahnung eine Mahn Pauschale von 8,00 Euro fällig. Die volle Kursgebühr für einen fest gebuchten Platz ist in jedem Falle fällig und zahlbar, wenn der Kurs angetreten oder erst innerhalb von zwei Wochen vor Kursbeginn abgesagt wird. Die Absage gegenüber der SSD bedarf der Schriftform.

3. Laufzeit und Verlängerung

Der jeweilige Schwimmschul Vertrag hat grundsätzlich eine Laufzeit bis zum Ende des jeweiligen Schwimmschulhalbjahres. Zum 15.05. bzw. 15.11. ist eine Kündigung möglich. Ohne Kündigung erfolgt eine Buchungsbestätigung inkl. Platzreservierung für den Folgekurs.

Aqua-Fitness Jahres-Abos gelten für 12 Kalendermonate ab Vertragsabschluss, sie verlängern sich auf unbestimmte Zeit. Aqua‑Fitness‑ Halbjahres-Abos gelten für 6 Kalendermonate ab Vertragsabschluss, sie verlängern sich auf unbestimmte Zeit. Nach Verlängerung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Für Kompaktkurse und Sonderveranstaltungen, sowie vermittelte Veranstaltungen 3. Veranstalter gilt jeweils eine konkrete Befristung, sodass derartige Vereinbarungen mit Ablauf der Befristung automatisch ohne Kündigung auslaufen.

4. Leistungen

Der Umfang, der von der SSD geschuldeten, beziehungsweise der von Drittveranstaltern von der SSD vermittelten Leistungen ergibt sich aus den Angaben der zur Grundlage der Vereinbarung gewordenen jeweiligen Programmausschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben im BV.

Die reguläre Kurseinheit beträgt 40 Minuten, sowie 5 Minuten für organisatorische Belange. Unterrichtsfreie Zeiten / Ferien der SSD werden jeweils vor Beginn eines Halbjahres festgelegt und sind bei der Berechnung der Kursgebühr pp. bereits als Abzugsposten berücksichtigt. Nach bestandenen Schwimmprüfungen können Abzeichen und Urkunden gegen Gebühr erworben werden.

5. Leistungs‑/Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen der SSD vom vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der SSD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses pp. nicht beeinträchtigen. Die SSD wird Sie über solche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

Die Festlegung des Stundenplanes, beziehungsweise der Kurszeiten nimmt die SSD jeweils zu Beginn eines Kalenderhalbjahres vor. Termin ‑ und Änderungswünsche von TN werden dabei so weit als möglich berücksichtigt, wenn sie bis spätestens eineinhalb Monate vor Ablauf der jeweiligen Halbjahresperiode schriftlich bei der SSD eingehen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf bestimmte Kurszeiten, beziehungsweise die Betreuung durch bestimmte Kursleiter/‑innen. In dringenden Fällen behält sich die SSD derartige Änderungen auch innerhalb des jeweiligen Halbjahres‑ bzw. der Vertragsperiode vor. Wechseltermin und neue Gruppeneinteilung werden von der SSD im Einzelfall unverzüglich mitgeteilt.

Bei einem kostenlosen Probeschwimmen wird ausreichende Wassergewöhnung, Selbständigkeit und altersgemäße Lernbereitschaft der Kinder im Interesse eines erfolgreichen Gruppen Unterrichts durch die SSD „überprüft“. Führt diese Überprüfung zu begründeten Bedenken, ist die SSD berechtigt, das Kind für den geplanten Kurs abzulehnen, bzw. einen anderen SSD-Kurs vorzuschlagen.

6. Kündigung durch die Schwimmschule

Die SSD kann ohne Einhaltung einer Frist den Schwimmschul Vertrag kündigen, wenn der Nutzer den gebuchten Kurs pp. trotz vorheriger Abmahnung durch die SSD oder ihren Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Schwimmschul Vertrages gerechtfertigt ist.

Während des Unterrichts dürfen sich in der Schwimmeinrichtung nur Kursleiter/‑innen und Kursteilnehmer aufhalten. Werden Anweisungen des Kursleiters/ der Kursleiterin nicht befolgt und wird dadurch der Unterricht gestört, kann der störende Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung von der betreffenden Unterrichtsstunde, in schweren Fällen vom Rest des Kurses ausgeschlossen werden.

Das gleiche gilt, wenn der Nutzer trotz vorheriger Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung oder gegen sonstige Nutzungsbedingungen der jeweiligen Schwimmeinrichtung verstößt.

Kündigt die SSD, so behält sie den Anspruch auf die Kursgebühren pp.; die SSD muss jedoch gegebenenfalls den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile erstatten, die sie aus der Neubelegung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Unterrichtsausfall, Übertragbarkeit

Tickets verfallen mit Ende des auf dem Ticket angegebenen Zeitraums. Tickets sind nur nach Absprache mit der SSD übertragbar. Ungenutzte Leistungen sind nicht ersetz-o. verrechenbar. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtszeiten können nicht erstattet werden. Für Unterrichtsausfälle, deren Ursache von der SSD nicht zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

8. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche und deliktische Haftung der SSD für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Kursgebühr beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Die SSD haftet nicht für Schäden und Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen 3. Unternehmen, die die SSD lediglich vermittelt hat und die in der Programmausschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Für während des Kurses eingebrachte Sachen des Nutzers oder seiner Begleitpersonen wird nicht gehaftet.

Der Nutzer und seine Begleitpersonen betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr.

Insbesondere darf der direkte Schwimmhallen Bereich nicht betreten werden, solange in diesem Bereich kein Personal der SSD anwesend ist. Die ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil der AGB.

9. Verjährung

Alle vertraglichen Ansprüche des Nutzers gegen die SSD verjähren ein Jahr nach Ende der jeweiligen Halbjahresperiode bzw. nach Ende der vereinbarten Vertragsperiode.

10. Abtretungsverbot

Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Nutzers gegen die SSD ist ohne deren vorherige Zustimmung ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Schwimmschul Vertrag und im Zusammenhang damit, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages insbes. dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages einschließl. der AGB zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Interesse der beiden Vertragspartner am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv‑Prozesse, ist der Sitz der SSD in Hollenstedt.

13. Sonstiges

Der SSD stehen alle Urheber‑Nutzungsrechte an Foto‑ und Videoaufnahmen zu, die in ihrem Auftrag während des Unterrichts hergestellt werden. Foto, Film‑ oder Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem SSD ‑ Personal gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden.

Stand Juni 2025

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